Spur G - Art.Nr. 43357

Bierwagen Weihenstephan

$ 3 G
Bierwagen Weihenstephan
Bierwagen Weihenstephan

Die wichtigsten Daten

Art.Nr. 43357
Spur / Bauart G /
Epoche III
Art Güterwagen
werksseitig ausverkauft
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  • Produktbeschreibung

    Modell eines zweiachsigen Bierwagens der Brauerei "Weihenstephan" aus Freising/Bayern, eingestellt bei der Deutschen Bundesbahn. Originalgetreue Farbgebung und Beschriftung in der Ausführung in der Epoche III. Türen zum Öffnen. Metallradsätze.
    Länge über Puffer 34 cm.

    Dieser Wagen ist die ideale Ergänzung zum Wagen 42261.

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  • Veröffentlichungen

    - Neuheiten-Prospekt 2016 - Katalog 2016 - Katalog 2017 - Katalog 2019 - Katalog 2018
  • Großbetrieb

    500 Jahre Reinheitsgebot für Bier Am 23. April 1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt eines der wenigen Gesetze, das über Jahrhunderte hinweg Bestand haben sollte: Das Reinheitsgebot für Bier bestimmt noch heute nicht nur, aber vor allem die deutsche Braukunst und gilt als das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt. Sein Ursprung liegt im Landshuter Erbfolgekrieg von 1504/05 („Bayerische Fehde“), welcher zur Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer führte. Damit ergab sich die Notwendigkeit einer Harmonisierung der bayerischen Landrechte, was letztendlich zu einer neuen Landesverordnung für ganz Bayern führte. Bestandteil dieser neuen Ordnung war auch das „Bayerische Reinheitsgebot“. Neben der Vorschrift von Bierpreisen (die sich natürlich im Laufe der Zeit änderten) blieb allerdings jener Teil des Reinheitsgebots bis in die heutige Zeit weitgehend wirksam, welcher die ausschließliche Verwendung von Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen von Bier bestimmte. Im Originaltext war dies wie folgt formuliert. „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ Dieser Text wurde in den vergangenen fünf Jahrhunderten mehrfach geändert. Die Gerste mutierte zu Gerstenmalz, später einfach Malz. Die Beschränkung auf Gerste diente zunächst zur Beseitigung der Nahrungsmittelknappheit. Weizen sollte ausschließlich zur Herstellung von Brot verwendet werden. Zugunsten weiterer Getreidesorten wurde schließlich Jahre später die Beschränkung auf Gerste dann aufgegeben. Ein Gärprozess wie bei der Bierherstellung benötigt natürlich auch einen Initiator, doch der war damals noch nicht benannt. Immerhin führten Verunreinigungen mit Pilzsporen zumeist zum gewünschten Erfolg. Erst Louis Pasteur (1822–1895) konnte beschreiben, dass die Ingangsetzung eines Gärprozesse von einer Substanz aus Mikroorganismen (Hefe) bewirkt wird, welche aus einer Vielzahl einzelliger Pilze besteht. So dürfen seit dem 19. Jahrhundert zum Brauen von Bier verwendet werden: Malz, Hopfen, Hefe und Wasser.

Warnhinweis

ACHTUNG: Nur für Erwachsene